Betreutes Wohnen
Die gesamte Lebensbegleitung und persönliche Unterstützung der Personen im Betreuten Wohnen fassen wir mit dem Begriff "Assistenz". Wir sprechen vom Wohnen mit Assistenz.
Unser Verständnis von Assistenz haben wir in 15 Thesen formuliert. Die Wohnenden sind selbständige Personen. Als Mieter ihrer Wohnung bestimmen sie ihre Einrichtung und ihren Lebensstil. Jede/r Einzelne hat einen persönlichen Bedarf an Unterstützung, ausgerichtet an der Art und Schwere der Behinderung. Daraus haben sich von Anfang an unterschiedliche Wohnformen entwickelt:
Die Wohngemeinschaft für Menschen, die ständig Unterstützung in Lebensführung und Pflege benötigen. Jede/r hat ein persönliches Zimmer und Bad; gemeinsam sind Küche und Wohnraum. Sechs bis acht Wohnende leben zusammen.
Die Hausgemeinschaft für Menschen, die regelmäßig Ansprache, lebensbegleitende Beratung und gelegentlich Pflege benötigen und in eigenem Haushalt leben können.
Jede/r hat eine eigene vollständige Wohnung oder ein Appartement. Für die Begegnung untereinander ist ein Gemeinschaftsraum vorhanden. Acht bis zehn Personen leben in einer Hausgemeinschaft beieinander. In einzelnen Projekten sind Wohn – und Hausgemeinschaft unter einem Dach.
Im Einzel- und Paarwohnen werden Personen begleitet, die im Rahmen allgemeiner Mietverhältnisse in einer Wohnung leben. Sie können ihr alltägliches Leben selbständig bewältigen. Sie benötigen regelmäßig Beratung und Unterstützung in einzelnen Lebensbereichen und manche auch Pflege.
Sie interessieren sich?
Welche Wohnform einer interessierten Person angemessen ist, entscheidet sie nach Einschätzung ihres Assistenzbedarfs. Die KoKoBe (siehe unter Beratung) berät über die notwendigen Formalitäten und Schritte und vermittelt Kontakte. Haus- und Wohngemeinschaften bestimmen bei einem Neueinzug mit.